Das private Internet ist am Ende

Ende der Woche, am 25 Mai 2018, tritt die Datenschluchzgrunzverochtung DSGVO in Kraft. Eigentlich sollte man als privater Blogger ohne kommerzielle Absichten den eigenen Internetauftritt besser zu machen, denn ohne Informatik- und Jurastudium macht man sich als ehrenamtlicher Homepagebastler ungewollt zum Verbrecher und setzt sich hohem Abmahnwahn- bzw. Prozessrisiko aus.

Nun hab ich aber in den letzten Jahren sehr viel Zeit und Energie in diesen Blog – und in seinen Vorgänger – investiert. Ich fände es schade, dies einfach nun zu killen. Andererseits habe ich wenig Lust darauf, irgendeinem Abwatschanwalt zusätzlich zum Werktags-Tesla nun auch noch den Wochenend-Lamborghini zu finanzieren, indem er irgendein Formfehlerchen findet, von dem er meint, mir mein (woanders) mühevoll verdientes Geld abziehen zu können oder mich gar finanziell ruinieren zu dürfen. Die ganze DSGVO-Gesetzgebung sieht für mich nach derzeitigem Stand des Einlesens so aus, dass Gugl und Fäsbuk mit ihren Horden von Programmierern und Anwälten vielleicht das Risiko minimieren können, dass es für Kleinunternehmen und Privatleute aber bedenklich wird.

Vorerst habe ich daher etliche Funktionen der Seite abgeschaltet. Zwar ist ein Facebook- und Twitter- TeilenButton oder ein Analyse-Plugin, das mir zeigt, wie oft ein Link angeklickt wird, eine schöne Sache. Aber ich betreibe das Ganze hier nicht kommerziell und bin daher nicht darauf angewiesen. Leider fehlt mir die Ahnung, was diese Plugins im Hintergrund alles machen. Laut DSGVO ist es schon ein Verstoß, wenn sie die IP-Adresse eines Homepage-Besuchers übermitteln, sofern ich darauf nicht explizit in der Datenschlutzerklärung hinweise.

Die nächsten Tage und Wochen werde ich mich also durch etliche komplizierte Checklisten und Datenschutzgeneratoren klicken und sehen, was ich von diesem Blog noch retten kann. Lieber würde ich Euch neue Artikel über Zauberwürfel u.Ä. präsentieren. Wer auf Heise nachliest, sieht sogar einen DSGVO-Zauberwürfel. 😉

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